Im Folgenden finden Sie die Vorteile und Neuerungen des Gesetzes im Überblick.
Wir unterstützen die Schulen und machen keine neuen Vorschriften
Die Koalition von CDU und FDP gibt den Schulen Freiräume für eigene Entscheidungen. Das bedeutet auch: Wenn Schulkonferenzen alles beim Alten lassen wollen, dann ändert sich gar nichts. Ziel des neuen Schulgesetzes ist es, die Schulen besser bei ihrer eigentlichen Arbeit zu unterstützen statt sie mit Vorschriften einzuengen.
Wir schaffen mehr Freiräume für die Unterrichtsgestaltung
Gemeinschaftsschulen werden nicht mehr auf das Prinzip des binnendifferenzierten Unterrichts (Unterricht im gemeinsamen Klassenverband) ausgerichtet sein. Das neue Schulgesetz ermöglicht den Schulen zum Beispiel die eigenständige Entscheidung über die Einrichtung abschlussbezogener Klassenverbände oder andere Formen eines stärker differenzierten Unterrichtsangebots.
Für uns beginnt Bildung bereits im Kleinkindalter
Wir bauen die Plätze in den Kindertagesstätten für unter Dreijährige weiterhin aus. Großen Wert legen wir auf die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen. Den Kindertagesstätten werden zusätzliche 10 Millionen Euro zur Finanzierung vom Land bewilligt.
Wir sichern die Grundschulstandorte – gerade im ländlichen Raum
Mit der Möglichkeit, auch weiterhin Grundschulverbände zu bilden, verhindern wir ein Grundschulsterben im ländlichen Raum. Der Zwang zum jahrgangsübergreifenden Unterricht wird aufgehoben. Wer zukünftig ein Jahr später eingeschult wird, erfährt keine Benachteiligung mehr, weil das fehlende Jahr nicht mehr auf die Schulbesuchszeit angerechnet wird.
Wir bereiten den Weg zu einem zweigliedrigen Schulsystem
Gemeinschafts- und Regionalschulen sollen mittelfristig zu einer Schulart zusammenwachsen. Diese Angleichung ist wichtig, um bei zurückgehenden Schülerzahlen flächendeckend ein Angebot an weiterführenden Schulen aufrechterhalten zu können. Gemeinschaftsschulen werden auf diesem Weg zu „zuständigen Schulen“ – somit hat jeder Schüler einen Anspruch auf einen wohnortnahen Schulplatz.
G8 oder G9 – wir überlassen den Schulen die Wahl
Das neue Schulgesetz räumt den Gymnasien eine Wahlfreiheit zur Dauer des Bildungsganges ein. Auch das Nebeneinander beider Angebote wird möglich sein. Über das Angebot entscheiden Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger, in Zweifelsfällen das Ministerium. Das heißt: Gegen den Willen des Schulträgers und der Schulen wird es an den Gymnasien keine Veränderungen geben. Das ändert nichts daran, dass wir für die Beibehaltung von G8 werben.
Wir ebnen den Weg zum nächsthöheren Schulabschluss
Auf die für Schulen und Schüler aufwändigen "prophylaktischen" Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss wird im neuen Schulgesetz zugunsten von Anerkennungsregelungen verzichtet. Den Haupt- bzw. Realschulabschluss erhalten Schüler ohne gesonderte Prüfung mit der Versetzung in die nächsthöhere Klasse.
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