Signal der Vernunft für praxistaugliche Lösung

08.02.2010

Das Ergebnis der gestrigen Besprechung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und den Unions-Ministerpräsidenten über die Neuorganisation der Sozialverwaltungen und Job-Center hat der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein und CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing als „Signal der Vernunft für praxistaugliche Lösungen“ begrüßt. Es sei gut, wenn jetzt konkrete Verhandlungen über eine Anpassung des Grundgesetzes aufgenommen werden. Eine Nachfolge für die vom Verfassungsgericht als unzulässige Mischverwaltung verworfenen Arbeitsgemeinschaften zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sollte sich möglichst nah an der jetzigen Organisationsform orientieren, „denn die funktioniert und wird von den Praktikern überwiegend gewünscht“, so der CDU-Politiker, der auch stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist.

Wichtig sei allerdings, dass die mit zu großem bürokratischem Aufwand verbundene getrennte Aufgabenträgerschaft nicht durch genauso bürokratische Organisationen abgelöst wird, die der damalige Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) vorgeschlagen hatte. Eine gemeinsame Lösung war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert, weil gerade das Modell von Scholz einen solchen zu hohen bürokratischen Aufwand bei der Durchführung bedeutet hätte.

Ingbert Liebing sprach sich darüber hinaus dafür aus, bei einer Grundgesetzänderung nicht nur die Nachfolgelösung für die Arbeitsgemeinschaften anzufassen, sondern auch die Option über die bereits vereinbarte Entfristung hinaus und die Ausweitung auf weitere Kreise zu ermöglichen. „Wenn wir die Verfassung schon ändern, dann muss auch diese Möglichkeit berücksichtigt werden, dass nicht nur die bisherigen 69 Options-Kreise, sondern alle Kreise und kreisfreien Städte, die es wünschen, die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen in eigener Verantwortung wahrnehmen“, so Liebing. Für diese Öffnung der Option hatte sich die Kommunalpolitische Vereinigung bereits in den vergangenen Jahren eingesetzt und diese Position zuletzt auf ihrer jüngsten Landesversammlung einstimmig bestätigt.

Zur Zeit gibt es einen großen Druck vieler Kreise zur Option, weil die drohende getrennte Aufgabenträgerschaft in der Praxis gewaltige Probleme aufwerfen würde. Sollte allerdings über eine Grundgesetzänderung die derzeitige Praxis fortgesetzt werden können, würde der Druck in Richtung Option bei vielen Kreisen deutlich nachlassen, zeigt sich Liebing überzeugt. „Je attraktiver die ARGE-Nachfolgelösung für Kommunen sei, umso mehr wird der Druck in Richtung Option nachlassen. Aber diejenigen, die die Aufgabe kommunal wahrnehmen wollen, sollen die Chance dazu bekommen. Dass auch Kommunen dies sehr gut können, haben die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg gezeigt“, erklärte der KPV-Landesvorsitzende abschließend.

verantwortlich:
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KPV-Landesgeschäftsführer
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